Bahn verspätet? So bekommst du deine Erstattung

Wenn dein Zug mit mindestens 60 Minuten Verspätung am Ziel ankommt, steht dir nach den EU-Fahrgastrechten eine Entschädigung zu - egal ob ICE, Regionalbahn oder S-Bahn, und sogar mit dem Deutschlandticket. zvidb dokumentiert deine Verspätungen automatisch und hilft dir, die Fälle zu sammeln und den Antrag vorzubereiten.

Die Grundregel: 25 % ab 60 Minuten, 50 % ab 120 Minuten

Maßgeblich ist die Verspätung bei der Ankunft an deinem Zielort, nicht die Abfahrt. Mit einem Einzelticket bekommst du ab 60 Minuten 25 % des Fahrpreises zurück, ab 120 Minuten 50 %. Rechtsgrundlage ist die EU-Verordnung 2021/782.

Deutschlandticket & Zeitkarten: Pauschale pro Fall

Bei Zeitkarten gibt es statt Prozenten eine Pauschale pro Verspätungsfall (ab 60 Minuten am Ziel):

Ticket2. Klasse1. Klasse
Deutschlandticket / Zeitkarte Nahverkehr1,50 €2,25 €
Zeitkarte Fernverkehr5,00 €7,50 €
BahnCard 10010,00 €15,00 €

Gedeckelt ist die Summe bei 25 % des Ticketwerts pro Gültigkeitszeitraum. Wichtig: Das Deutschlandticket gilt nicht im Fernverkehr - Verspätungen im ICE/IC begründen damit keinen Deutschlandticket-Anspruch.

Die 4-€-Grenze: Verspätungen sammeln lohnt sich

Beträge unter 4 € zahlt die Bahn nicht aus. Beim Deutschlandticket (1,50 € pro Fall) brauchst du also mindestens drei Verspätungsfälle, bevor sich ein Antrag lohnt. Die gute Nachricht: Du darfst Fälle sammeln und gebündelt einreichen. zvidb zeigt dir in deinem Profil, wie weit du von der Auszahlung entfernt bist.

So beantragst du die Erstattung

  1. Digital: Ticket im bahn.de-Kundenkonto bzw. DB Navigator auswählen und Fahrgastrechte geltend machen.
  2. Per Formular: Das Fahrgastrechte-Formular (PDF) ausfüllen und mit Ticketkopie per Post an das Servicecenter Fahrgastrechte, 60647 Frankfurt am Main senden - oder im Reisezentrum abgeben.
  3. Du hast dafür bis zu 12 Monate Zeit; die Bearbeitung dauert in der Regel etwa einen Monat.

Für den Antrag brauchst du: Zugnummer, Reisedatum, Start- und Zielbahnhof, geplante und tatsächliche Zeiten sowie dein Ticket. Genau diese Daten sammelt zvidb für dich - den vorbereiteten Antrag findest du in deinem Profil.

Häufige Fragen

Ab wann bekomme ich bei einer Zugverspätung Geld zurück?

Ab 60 Minuten Verspätung bei der Ankunft am Zielort erstattet die Bahn 25 % des Fahrpreises, ab 120 Minuten 50 %. Maßgeblich ist immer die Ankunft am Ziel, nicht die Abfahrt. Die Regeln gelten für alle Zuggattungen - ICE, IC/EC, RE, RB und S-Bahn.

Bekomme ich mit dem Deutschlandticket eine Entschädigung?

Ja. Bei mindestens 60 Minuten Verspätung am Ziel gibt es pauschal 1,50 € pro Fall (2. Klasse). Ausgezahlt wird allerdings erst ab 4 € - du musst also mindestens 3 Verspätungsfälle sammeln und gemeinsam einreichen. Maximal werden 25 % des Ticketwerts pro Monat erstattet.

Was ist die Bagatellgrenze und wie sammle ich Verspätungen?

Entschädigungen unter 4 € werden nicht ausgezahlt. Mehrere Verspätungsfälle dürfen aber gesammelt und zusammen beim Servicecenter Fahrgastrechte eingereicht werden. Genau dabei hilft zvidb: Die App dokumentiert deine Verspätungen und zeigt dir, wann sich ein Antrag lohnt.

Wie beantrage ich die Erstattung bei der Deutschen Bahn?

Entweder digital über dein Kundenkonto auf bahn.de bzw. im DB Navigator (wenn das Ticket dort hinterlegt ist) oder mit dem Fahrgastrechte-Formular per Post an das Servicecenter Fahrgastrechte, 60647 Frankfurt am Main. Du brauchst dein Ticket (bzw. eine Kopie) und die Angaben zur Fahrt: Zugnummer, Datum, Start- und Zielbahnhof, Soll- und Ist-Zeiten. Zeit hast du bis zu 12 Monate.

Gibt es Ausnahmen, bei denen die Bahn nicht zahlt?

Ja, seit Juni 2023 muss die Bahn bei höherer Gewalt nicht entschädigen - etwa bei extremen Unwettern oder wenn Dritte die Verspätung verursachen (z. B. Personen im Gleis). Streiks des Bahnpersonals bleiben dagegen entschädigungspflichtig. Ob eine Ausnahme greift, entscheidet sich im Einzelfall.

Zählt die Verspätung bei der Abfahrt oder bei der Ankunft?

Rechtlich zählt ausschließlich die Verspätung bei der Ankunft an deinem Zielbahnhof. Ein Zug kann mit 70 Minuten Verspätung abfahren und trotzdem nur 50 Minuten verspätet ankommen - dann gibt es keine Entschädigung. In zvidb kannst du deshalb beim Einchecken dein Ziel angeben und beim Aussteigen auschecken.

Was zvidb ist - und was nicht

zvidb dokumentiert deine Verspätungen, prüft, ob ein Fall voraussichtlich erstattungsfähig ist, und bereitet dir Anschreiben und Fallliste vor. Den Antrag reichst du selbst bei der Bahn ein - zvidb ist keine Rechtsdienstleistung und übernimmt keine Gewähr für den Einzelfall (z. B. bei höherer Gewalt). Die Bahn prüft Verspätungen gegen ihre eigenen Daten; Umstiegsverbindungen bewertet zvidb derzeit nur je Einzelzug.

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